Satzungen und Hausordnung des Maximilians- Waisen- und Rettungshauses für den Kanton Dürkheim. (2 Exemplare)
Das Maximilians- Waisen- und Rettungshaus war Eigentum des St.Johannis-Zweigvereins im Kanton Dürkheim, wurde am 25. August 1854 von dem kgl. Regierungs-Präsidium der Pfalz aus den Mitteln des Polizeistraffonds angekauft und am 28. November 1854 dem Vereine feierlich überwiesen. Dasselbe stand unter der Leitung des geschäftsführendenAusschusses des Zweigvereins.